Luxlet

AGBs - Tischlerei Gasser GmbH

 

Im Sinne und mit den Wirkungen der Art. 1469 bis ff. ZGB erklären die Parteien, dass der gesamte Vertrag sowie jede einzelne Klausel desselben Gegenstand individueller Diskussion und Vereinbarung zwischen ihnen war.

a) Unbeschadet jeglicher Abweichung und Abänderung, welche schriftlich zu genehmigen ist, gelten die vorliegenden Verkaufsbedingungen auch hinsichtlich aller zukünftigen vom Kunden übermittelten Aufträge als gültig und wirksam, ebenso wie für jede einzelne Lieferung von Seiten der Fa. Tischlerei Gasser GmbH (nachfolgend Gasser genannt).

b) Durch schriftliche Bestätigung des Kunden der schriftlich an ihn ergangenen Bestellangebote von Gasser, gelten diese somit als angenommen und unwiderruflich. Das Eigentum der Prospekte, der Zeichnungen, der Reklamezeichen sowie der entsprechenden dazugehörigen immateriellen Rechte, einschließlich jener betreffend die den Angeboten und Aufträgen beigeschlossenen Dokumente, wie Bilder, technische Zeichnungen, Gewichtsangaben, Abmessungen, sind ausschließliche Eigentüme von Gasser.

c) Bei Direktbestellungen des Kunden, welche schriftlich erfolgen müssen und vom Kunden an Gasser übermittelt werden müssen, stellen nach Ablauf von drei Tagen ab Erhalt derselben durch Gasser ein unwiderrufliches Bestellangebot dar; und gelten nur dann als angenommen, sofern sie von Gasser schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung durch Gasser erfolgt mittels Post, Fax und/oder E-Mail.

d) Die im Angebot, Bestellung angeführten Liefertermine haben lediglich indikativen Charakter und sind nicht bindend und daher wird eine Haftung von Gasser für verspätete Übergabe ausgeschlossen. Im besonderen wird die Haftung von Gasser für Verspätungen ausgeschlossen, welche auf Zufall, höhere Gewalt und nicht Gasser anlastbaren Vorfällen zurückzuführen sind, darunter auch Fälle, die Dritten anlastbar sind; dem Kunden ist bekannt, dass einige Produkte, Zusatzteile und Rohstoffe, welche für die Produktion und Vertrieb von Gasser verwendet werden, von Drittlieferanten bezogen werden. Es wird auf jeden Fall die Haftung für Verspätung in der Übergabe ausgeschlossen, wenn diese Verspätung aufgrund von Änderungswünschen des Kunden erfolgt, so wie von Gasser angenommen. Gasser behält sich weiters die Möglichkeit vor, Teillieferungen durchzuführen, wobei in diesem Falle die Haftung für verspätete Lieferung für noch nicht übergebene Produkte ausgeschlossen ist.

e) Unbeschadet besonderer Vereinbarungen erfolgt die Übergabe “ex works Gasser – Sarnthein (BZ)”. Der Übergabetermin gilt als erfüllt und eingehalten im Moment der Übergabe der Waren mittels Personal von Gasser an den Kunden oder im Moment der Übergabe der Waren an den Drittfrächter. Zum vereinbarten Liefertermin dem Kunden mündlich oder schriftlich als abholbereit gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Anderenfalls ist Gasser berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und demselben die anfallenden Lagerkosten in der Höhe von 10 Euro pro Tag und Quadratmeter zu berechnen.

f) Unbeschadet anders lautender Vereinbarungen muss die Zahlung innerhalb und spätestens der von den Parteien vereinbarten Fristen und ohne jeglichen Abzug erfolgen, welche als taxativ und fix zugunsten von Gasser anzusehen sind.

g) Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Zinsen im Sinne der Art. 4 und Art. 5 des Gesetzesdekretes Nr. 231/2002, in Höhe des aktuellen europäischen Zinssatzes EURIBOR 6 Monate + 7% zu entrichten, zuzüglich aller mit der Zahlungseintreibung verbundenen Kosten und Spesen.

h) Der Kunde verpflichtet sich, die Ware gleichzeitig bei Abladen derselben von den Transportmitteln zu überprüfen und Mängel spätestens und innerhalb von 8 Tagen ab Übergabe der Ware zu beanstanden und zwar schriftlich mittels Fax oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, wobei das Transportdokument und eine konkrete Beschreibung der Art der Mängel beizuschließen ist; Im Falle von versteckten Mängeln muss die Beanstandung innerhalb von 8 Tagen ab Entdecken derselben erfolgen. Für nicht innerhalb der genannten Fristen beanstandete Mängel übernimmt Gasser keinerlei Haftung.

i) Mit der Unterzeichnung der gegenständlichen Verkaufsbedingungen erklärt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass alle Produkte von Gasser, handwerkliche Tischlereiprodukte sind, welche auf Maß angefertigt werden. Bezüglich Beanstandung von Mängeln und Ersatz der Produkte sind eventuelle Abweichungen und Unvollkommenheiten ausgeschlossen, welche auf die handwerkliche Verarbeitung derselben, sowie die natürlichen Materialien und Werkstoffe zurückzuführen sind, wobei die Parteien anerkennen, dass diese Eigenschaften die Qualität der Ware weder verändern noch beeinträchtigen, sondern vielmehr ein integrierendes und charakterisierendes Element desselben darstellen.

j) Aufgrund der erfolgten Anzeige hat Gasser nach seinem freien Ermessen und unbeschadet der Notwendigkeit der Annahme des Mangels durch dieselbe, die Möglichkeit, nach eigener freier Wahl, entweder den Ersatz vorzunehmen oder die Reparatur der Ware oder eine Preisreduzierung. Es ist außerdem ausschließliche Möglichkeit von Gasser, die mangelhafte Ware einer Überprüfung vor Ort zu unterziehen oder zu beantragen, dass dieselbe, auf Kosten des Kunden, retourniert wird. Die beanstandete Ware kann an Gasser nur im Falle ausdrücklicher Ermächtigung zurückgeschickt werden.

k) Die gegenständliche Gewährleistung beschränkt sich auf die Reparatur des mangelhaften Produktes oder, nach Wahl von Gasser, auf den Ersatz desselben oder auf die Rückgabe des Preises; jede weitere Verpflichtung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen.

l) Im Sinne und für die Wirkungen des Art. 13 des Gesetzesdekretes Nr. 196/2003 - Datenschutzkodex, erklärt der Kunde hinsichtlich der Verarbeitungsmodalitäten und dem Zweck der gegenständlichen Datenverarbeitung sowie über seine Rechte gemäß Art. 7 des Gesetzesdekretes Nr. 196/2003 und nachfolgende Änderungen informiert worden zu sein.

m) Die Parteien vereinbaren, dass ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit den vorliegenden Vertrag betreffend, der Gerichtsstand von Bozen ist.

 

Datum/Kunde  ____________________________

Im Sinne des Art. 1341 ZGB erklärt der Kunde, die folgenden Klauseln ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben und sie in vollem Umfang zu akzeptieren:

a) Gültigkeit der Bedingungen für alle Verkaufsgeschäfte; b) Unwiderruflichkeit der schriftlichen Bestätigung - Eigentum des Materiales; c) Unwiderruflichkeit von Bestellungen nach drei Tagen; d) Befreiung der Haftung für Verspätungen in der Übergabe – Teilübergaben; e) Anrechnung von Lagerspesen bei nicht abgeholter Ware, h) Mängelanzeige; i) Natur der Vertragsprodukte, Gewährleistungsausschluss j) Möglichkeit von Gasser im Falle von Mängelanzeigen; k) Ausschluss von Ersatz der direkten und indirekten Schäden; m) ausschließlicher Gerichtsstand.

 

Datum/Kunde  ____________________________

Händler
in Ihrer Nähe

Ihr Browser wird nicht unterstützt!

Sie benutzen einen veralteten Browser, für den unsere Website nicht optimiert ist. Bitte installieren Sie einen der folgenden Browser: